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   VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782   

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https://dejure.org/2015,27191
VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2015 - 8 CS 15.1776, 8 CS 15.1780, 8 CS 15.1781, 8 CS 15.1782 (https://dejure.org/2015,27191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz); vorläufige Besitzeinweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme von Teilflächen im Eigentum stehender Grundstücke durch vorzeitige Besitzeinweisung für die Verbreiterung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • rewis.io

    Vorzeitige Besitzeinweisung für die Verbreiterung einer Straße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme von Teilflächen im Eigentum stehender Grundstücke durch vorzeitige Besitzeinweisung für die Verbreiterung einer Gemeindeverbindungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 8 CS 15.1782

    Dringlichkeit einer Besitzeinweisung; Vorsitzendenentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    Davon entfallen auf das Az. 8 CS 15.1776 der Betrag von 1.230 Euro, auf das Az. 8 CS 15.1780 der Betrag von 50 Euro, auf das Az. 8 CS 15.1781 der Betrag von 1.665 Euro und auf das Az. 8 CS 15.1782 der Betrag von 410 Euro.

    Im Verfahren 8 CS 15.1782 hat der Vorsitzende mit Beschluss vom 28. August 2015 die erhobene Beschwerde im Rahmen einer Zwischenentscheidung einstweilen zurückgewiesen.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen vermögen die seitens der Antragsteller im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründe die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts - wie bereits im Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782, auf den vollinhaltlich Bezug genommen wird, dargelegt - nicht infrage zu stellen.

    Rechts- bzw. Eigentumsbeeinträchtigungen zu Lasten der Beschwerdeführer ergeben sich aus derartigen Defiziten - wie ebenfalls vom Verwaltungsgericht dargelegt - nicht (vgl. hierzu auch bereits Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782).

    Ernsthafte Planungsalternativen zu einer moderaten Verbreiterung der bereits bestehenden, jedoch sehr schmalen Gemeindeverbindungsstraße sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782; vgl. auch die diesbezüglichen Darlegungen im Besitzeinweisungsbeschluss vom 7. Juli 2015, S. 12).

    Auf den Beschluss vom 28. August 2015 im Verfahren 8 CS 15.1782 sowie auf die einschlägigen Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Entscheidungsumdruck, S. 16 ff.) wird insoweit Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    Aus der seitens der Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Senats zu § 93 WHG (BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 CS 12.802 - juris) lässt sich hinsichtlich der hier in Rede stehenden Situation bei der vorläufigen Besitzeinweisung insoweit nichts ableiten.
  • BVerwG, 01.09.2009 - 4 B 48.09

    Formulierung "einzelne Grundstücke im Anflugsektor" als offenkundige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2015 - 8 CS 15.1776
    1.6 Auch das sonstige Vorbringen der Beschwerdeführer - das der Senat zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. hierzu nur BVerwG, B.v. 1.9.2009 - 4 B 48.09 - juris Rn. 2; B.v. 12.8.2015 - 4 B 29.15 - noch unveröffentlicht) - vermag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht in Frage zu stellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse

    Sie ist - wie sich aus der eindeutigen Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 3 FStrG, § 18f Abs. 1 Satz 3 FStrG ergibt - nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der vorzeitigen Besitzeinweisung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2010 - 11 B 1179/10 -, Rn. 28, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 8 CS 15.1776 -, Rn. 9, juris; Dünchheim, in: Marschall, FStrG, 6. Auflage 2012, § 18f., Rn. 22).
  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 8 AS 19.40016

    Vorläufige Besitzeinweisung bzgl. Maßnahmen des Hochwasserschutzes

    Die Zustandsermittlung betrifft lediglich das nachfolgende Verfahren der Bemessung der Besitzeinweisungsentschädigung; die Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses wird hierdurch nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N. zu Art. 24 Abs. 2 Satz 2, Art. 39 Abs. 7 BayEG; OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris Rn. 28 zu § 18f Abs. 3 FStrG).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 19.40015

    Vorläufige Besitzeinweisung für Hochwasserschutzmaßnahmen

    Die Zustandsermittlung betrifft lediglich das nachfolgende Verfahren der Bemessung der Besitzeinweisungsentschädigung; die Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses wird hierdurch nicht berührt (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2015 - 8 CS 15.1776 u.a. - juris Rn. 9 m.w.N. zu Art. 24 Abs. 2 Satz 2, Art. 39 Abs. 7 BayEG; OVG NW, B.v. 16.9.2010 - 11 B 1179/10 - juris Rn. 28 zu § 18f Abs. 3 FStrG).
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